E-Mobilität: Steuerliche Vorteile und neue Kaufprämie

Auch wenn sie bisher eher zu den Außenseitern der Fortbewegungsmöglichkeiten zählt – Elektromobilität ist auf dem Vormarsch. Damit diese Entwicklung sich auch in Zukunft positiv darstellt, bietet der Staat nun attraktive Förderungen, Prämien und Steuervorteile. Einige davon greifen bei den Unternehmen, andere im Privaten.

Für Unternehmen:
Wer sich einen rein elektrischen Firmenwagen nach dem 30. Juni 2025 zugelegt hat, der kommt in den Genuss des Investitionsboosters. Dieser beinhaltet eine Abschreibung des Pkws von 75 % im ersten Jahr, 10 % im zweiten Jahr, jeweils 5 % im dritten und vierten, 3 % im fünften und 2 % im sechsten Jahr. Gleichgestellt mit der Anschaffung eines reinen Elektrofahrzeuges sind Brennstoffzellenfahrzeuge. Diese Abschreibungsmöglichkeit ist gesichert für Investitionen bis zum 1. Januar 2028 möglich.
Weitere steuerliche Vorteile lassen sich bei der Firmenwagenbesteuerung verzeichnen. Statt der üblichen 1 %- Versteuerung werden rein elektrische Fahrzeuge nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises angesetzt. Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % des Bruttolistenpreises versteuert. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden gilt dabei eine Grenze des Bruttolistenpreises von 100.000 EUR.

Für Privatpersonen:
Privatpersonen können seit Mai eine staatliche Prämie für die Anschaffung eine E-Autos beantragen. Begünstigt sind dabei sowohl rein elektrisch betriebene Fahrzeuge als auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Eine der wichtigsten Voraussetzungen der Prämie ist es, dass es sich um die Anschaffung eines Neuwagens handelt.
Gebrauchtwagen sind damit von der Prämie vollständig ausgeschlossen.
Zudem ist die Prämie einkommensabhängig. Ab einem Haushalteinkommen von 80.000 EUR erhalten Privatpersonen ohne Kinder keine Prämie mehr. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich das verfügbare Haushaltseinkommen bei den ersten beiden Kindern pro Kind um weitere 5.000 EUR, sodass für Familien mit Kindern ein maximales Haushaltseinkommen von über 90.000 EUR zum Ausschluss der Prämie führen würde.
Der Basisbetrag dieser staatlichen Förderung beläuft sich bei rein elektrischen Fahrzeugen auf 3.000 EUR. Für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender beträgt sie 1.500 EUR. Der Kinderbonus beträgt pro Kind 500 EUR. Haushalte mit einem Einkommen von weniger als 60.000 EUR erhalten weitere 1.000 EUR. Für Einkommen unter 45.000 EUR kommen weitere 1.000 EUR oben drauf.
Der Erhalt der Prämie ist sowohl bei Kauf als auch bei Leasingangeboten eines Neufahrzeuges möglich.

Steuerbefreiungen:
Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren von einem weiteren Steuervorteil: Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Quellen: BMF